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Immobilien-Sachverständiger für Insolvenzverfahren

Immobilien in der Insolvenz – belastbar bewertet, wirtschaftlich durchgerechnet

Verkehrs- und Liquidationswerte, Fortführungsprognosen und Cashflow-Modelle für Insolvenzverwalter, Sachwalter und Gläubiger. Bundesweit, termintreu und so aufbereitet, dass Gericht, Gläubigerausschuss und Bieter damit arbeiten können.

Eilgutachten möglich Beide Werte nach § 151 InsO Bewertung + Cashflow aus einer Hand Bundesweit & Österreich

Rückmeldung zu Machbarkeit und Festpreis innerhalb eines Werktags.

Ein Objekt, drei Werte

Beispielhaftes Wertgefüge einer Insolvenzimmobilie – so entsteht Ihre Entscheidungsgrundlage.

Verkehrswert§ 194 BauGB, ImmoWertV
100 %
FortführungswertObjekt-Cashflow, Halten & Vermieten
≈ 88 %
LiquidationswertZeitdruck, Zustand, Verwertungsweg
≈ 64 %
  • Alle Werte in einem Gutachten, Abschläge nachvollziehbar hergeleitet
  • Verwertungsszenarien: freihändig, Zwangsversteigerung, kalte Zwangsverwaltung
  • Cashflow-Modell in Excel – offen, dokumentiert, prüfbar

Schematische Darstellung. Die tatsächliche Spreizung hängt von Objekt, Markt, Belastungen und Verwertungsfrist ab.

20+Jahre institutionelle Immobilienerfahrung
10+ Mrd. €Betreutes Immobilienvermögen
100+Investments bewertet und modelliert
DE · ATBundesweit und in Österreich, Sitz München
Für wen wir arbeiten

Zahlen, die im Verfahren standhalten

Jede Beteiligtengruppe braucht andere Antworten – dieselbe Immobilie, aber unterschiedliche Fragen. Wir liefern die Werte und Planrechnungen passgenau zum Verfahrensstand.

Insolvenzverwalter & Sachwalter

Masseverzeichnis, Berichtstermin, Verwertungsentscheidung: belastbare Werte und Planrechnungen, die Gericht und Gläubigerausschuss nachvollziehen können.

  • Fortführungs- und Liquidationswert
  • Vorbereitung freihändiger Verkauf
  • Zahlenwerk für Insolvenzplan

Grundpfandgläubiger & Banken

Sicherheitenbewertung und Prüfung von Verwertungsvorschlägen: Was bringt der freihändige Verkauf, was die Zwangsversteigerung, was die kalte Zwangsverwaltung?

  • Erlösprognose je Verwertungsweg
  • Plausibilisierung von Kaufangeboten
  • Objekt-Cashflow bei Fortführung

Eigenverwaltung & Geschäftsführung

Für immobilienhaltende Gesellschaften in der Krise: Fortführungsprognose, Finanzplan nach § 270a InsO und integrierte Sanierungsplanung als Zahlengrundlage.

  • Fortführungsprognose (§ 19 Abs. 2 InsO)
  • Liquiditätsplan 13 Wochen / 6 Monate
  • Restrukturierungsplan (StaRUG)

Rechtsanwälte & Berater

Zweitmeinung, Gegengutachten, Plausibilisierung von Massewerten und Vergleichsrechnungen – als Beweismittel oder als Verhandlungsgrundlage im Verfahren.

  • Privatgutachten, ZPO-tauglich
  • Stellungnahme zu Fremdgutachten
  • Zahlen für Plan und Vergleich
Leistungen

Zwei Leistungen, ein Zahlenwerk

Bewertung und Planung setzen auf denselben Annahmen auf. Verkehrswert, Liquidationswert und Fortführungsszenario passen deshalb zusammen – statt aus drei Quellen zu stammen, die sich widersprechen.

Immobilienbewertung

Verkehrswert · Liquidationswert · Zwangsversteigerungswert

Gutachten für Insolvenzmasse, Sicherheiten und Verwertung – nach ImmoWertV, als Privatgutachten im Sinne der ZPO verwendbar, mit sauber hergeleiteten Abschlägen für Zeitdruck, Zustand und Verwertungsweg.

  • Verkehrswert nach § 194 BauGB
  • Liquidations- und Verwertungswert
  • Wertindikation für § 26 InsO
  • Zwangsversteigerung, Belastungen Abt. II/III
  • Portfolio-, Betriebs-, Sonderimmobilien
  • Bauvorhaben im Ist-Zustand

Businessplan & Cashflow

Fortführungsprognose · Liquiditätsplan · Insolvenzplan

Integrierte Planungsrechnungen und Objekt-Cashflows für die Frage „fortführen, sanieren oder verwerten?“ – in Excel, mit Szenarien und Sensitivitäten, für Dritte lesbar und prüfbar.

  • Fortführungsprognose (§ 19 Abs. 2 InsO)
  • Finanz-/Liquiditätsplan (§ 270a InsO)
  • Vergleichsrechnung Insolvenzplan
  • Objekt-Cashflow: halten oder verkaufen
  • Fertigstellungs-Businessplan, Massekredit
  • Datenraum- und Bieterunterlagen

Bauträger- und Projektinsolvenz: Beim halbfertigen Bauvorhaben greifen beide Leistungen ineinander – Verkehrswert im Ist-Zustand, Fertigstellungskosten und Fertigstellungs-Businessplan entscheiden über „fertigstellen oder verwerten“. Mehr zur Bauträgerinsolvenz

Anlässe im Verfahren

Wann Sie uns beauftragen

Typische Situationen, in denen ein Insolvenzverfahren belastbare Immobilienwerte oder eine Planungsrechnung braucht – jeweils mit der Norm, um die es geht.

Masseverzeichnis

§ 151 InsO

Fortführungs- und Liquidationswert je Objekt, wenn der Wert von Fortführung oder Stilllegung abhängt.

Massekostendeckung

§ 26 InsO

Wertindikation im Eröffnungsverfahren: Reicht das Immobilienvermögen für die Verfahrenskosten?

Berichtstermin

§ 156 InsO

Zahlen für die Frage fortführen, stilllegen oder verwerten – auf Wunsch mit Erläuterung vor der Gläubigerversammlung.

Verwertung

§ 165 InsO

Freihändiger Verkauf oder Zwangsversteigerung? Erlösprognose je Weg, Grundlage für die Abstimmung mit Grundpfandgläubigern.

Insolvenzplan

§§ 220, 245, 251 InsO

Vergleichsrechnung Plan gegen Regelabwicklung: Liquidationsszenario, Quoten, Minderheitenschutz.

Überschuldungsprüfung

§ 19 InsO

Fortführungsprognose mit integrierter Planung für immobilienhaltende Gesellschaften – als Zahlenbasis Ihrer Prüfung.

Eigenverwaltung

§ 270a InsO

Finanzplan über sechs Monate und rollierende Liquiditätsplanung für Antrag und Verfahren.

Kalte Zwangsverwaltung

Vereinbarung

Objekt-Cashflow und Massekostenbeitrag, wenn der Verwalter das Objekt für den Grundpfandgläubiger bewirtschaftet.

Bauträgerinsolvenz

MaBV · § 650e BGB

Fertigstellen oder verwerten: Ist-Wert, Restkosten, Erwerberansprüche, Sicherungshypotheken der Bauunternehmer.

Übertragende Sanierung

Asset Deal

Kaufpreisplausibilisierung, Zahlenwerk für Datenraum und Bieterprozess, Stellungnahme für den Gläubigerausschuss.

Nachlassinsolvenz

§§ 315 ff. InsO

Bewertung von Nachlassimmobilien für Verwalter, Erben und Gläubiger – auch bei streitigen Nachlässen.

Zweitmeinung

Second Opinion

Prüfung vorliegender Gutachten, Angebote oder Planrechnungen – kompakt, mit klarer Aussage zur Plausibilität.

Leitfaden: Wie die Immobilie durch die fünf Phasen der Insolvenzverwaltung läuft, welche Verwertungswege es gibt und welche Zahlen jede Entscheidung braucht. Immobilien in der Insolvenzverwaltung

Ablauf

So läuft die Beauftragung

Fristen im Insolvenzverfahren sind hart. Deshalb ist der Ablauf darauf ausgelegt, schnell zu einer belastbaren Aussage zu kommen – auch wenn Unterlagen fehlen.

1

Anfrage & Fristklärung

Sie nennen Verfahren, Objekt und Termin. Rückmeldung mit Machbarkeit und Festpreis innerhalb eines Werktags.

Tag 1
2

Unterlagen & Auskünfte

Grundbuch, Bauakte, Mietverträge, Finanzierung, Zahlen. Lücken sind normal – mit Ihrer Vollmacht holen wir Fehlendes selbst ein.

Tag 2–5
3

Besichtigung & Aufnahme

Vor Ort bundesweit, auch ohne Mitwirkung des Schuldners. Zustand, Nutzung, Mieter, Bautenstand – fotografisch dokumentiert.

nach Absprache
4

Bewertung & Modell

Wertermittlung nach ImmoWertV, Liquidations- und Verwertungsszenarien, Cashflow-Modell mit Szenarien und Sensitivitäten.

5–15 Werktage
5

Übergabe & Erläuterung

Gutachten als PDF, Modell als Excel mit Dokumentation. Auf Wunsch Erläuterung im Berichtstermin oder vor dem Gläubigerausschuss.

termingerecht
Warum STRECKEL

Institutionelles Niveau für das Insolvenzverfahren

Bewertungen und Modelle, wie sie große Asset-Manager und Banken erwarten – ohne Apparat, mit direktem Draht zum Sachverständigen.

01

Institutionelle Erfahrung

Über 20 Jahre für UBS Real Estate, Catella, Real I.S. und BNP Paribas REIM: Ankaufs- und Portfoliobewertungen, Fondsmodelle, Projektentwicklungen. Dieser Maßstab gilt für jedes Insolvenzobjekt.

02

Bewertung und Planung aus einer Hand

Verkehrswert, Liquidationswert und Fortführungsprognose stammen aus demselben Zahlenwerk. Das erspart Widersprüche zwischen Gutachter und Planersteller, die im Berichtstermin unangenehm werden.

03

Termintreu, auch bei Eilbedarf

Sie erhalten einen verbindlichen Liefertermin. Bei Versteigerungsterminen, Gläubigerversammlungen und Antragsfristen priorisieren wir nach Absprache – Eilgutachten sind planbar, nicht die Ausnahme.

04

Nachvollziehbar und belastbar

Gutachten nach ImmoWertV, als Privatgutachten gem. ZPO verwendbar. Modelle transparent aufgebaut, dokumentiert und so gerechnet, dass Gläubigerausschuss, Bank und Bieter sie selbst prüfen können.

Tobias Streckel, Immobilien-Sachverständiger
Tobias StreckelDipl.-Betriebswirt (FH) Immobilienwirtschaft · LL.M. (Real Estate)
Ihr Ansprechpartner

Sachverständiger mit institutionellem Hintergrund

Kein Callcenter, keine Weitergabe an Subunternehmer: Sie sprechen vom ersten Anruf bis zur Erläuterung im Berichtstermin mit dem Gutachter selbst.

Tobias Streckel hat Immobilienwirtschaft an der RICS-akkreditierten Hochschule Nürtingen-Geislingen studiert und anschließend den Master of Laws im Immobilienrecht an der Universität Münster erworben. Seit 2004 arbeitet er für institutionelle Immobilieninvestoren – unter anderem UBS Real Estate, Catella Real Estate, Real I.S. und BNP Paribas Real Estate Investment Management.

Aus dieser Praxis stammen zwei Dinge, die im Insolvenzverfahren zählen: Bewertungsroutine über alle Nutzungsarten hinweg und die Fähigkeit, komplexe Zahlungsströme in prüfbare Modelle zu übersetzen.

Dipl.-Betriebswirt (FH) ImmobilienwirtschaftHfWU Nürtingen-Geislingen, RICS-akkreditiert, mit Auszeichnung
Master of Laws (Real Estate)Immobilienrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
20+ Jahre Bewertungs- und ModellierungspraxisDeutsche und europäische Immobilienmärkte, alle Asset-Klassen
Fragen & Antworten

Was Verwalter und Gläubiger uns am häufigsten fragen

Warum brauche ich im Masseverzeichnis zwei Werte?

§ 151 Abs. 2 Satz 2 InsO verlangt: Hängt der Wert davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben. Bei Immobilien liegen Fortführungs- und Liquidationswert oft deutlich auseinander – Zeitdruck, Zustand, fehlende Mitwirkung und der Verwertungsweg drücken den erzielbaren Erlös. Wir weisen beide Werte in einem Gutachten aus und leiten die Abschläge nachvollziehbar her.

Wie schnell können Sie liefern?

Eine Wertindikation liegt in der Regel 3–5 Werktage nach Eingang der Unterlagen vor, ein vollständiges Verkehrswertgutachten 10–15 Werktage nach der Besichtigung. Ein Liquiditätsplan braucht 1–2 Wochen, eine Fortführungsprognose mit integrierter Planung 2–4 Wochen. Eilaufträge priorisieren wir nach Absprache – nennen Sie uns Ihren Termin, wir sagen Ihnen sofort, ob er zu halten ist.

Was ist, wenn Unterlagen fehlen oder der Schuldner nicht mitwirkt?

Das ist in der Insolvenz der Normalfall. Mit Vollmacht des Verwalters holen wir Grundbuchauszug, Bauakte, Baulastenverzeichnis und Auskünfte selbst ein. Die Besichtigung erfolgt auch ohne den Schuldner, etwa über Mieter, Hausverwaltung oder das Verwalterbüro. Was nicht zu klären ist, wird im Gutachten als Annahme offengelegt – so bleibt die Wertaussage belastbar.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Beauftragt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung, sind die Kosten in der Regel Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). Bei Beauftragung durch einen Gläubiger oder den Schuldner trägt dieser das Honorar. Für eine gerichtliche Bestellung rechnen wir nach JVEG ab. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot – keine Vorauszahlung, keine offenen Positionen.

Ersetzt Ihr Businessplan die Prüfung der Insolvenzgründe?

Nein. Wir liefern integrierte Planungsrechnungen und Cashflow-Modelle als Zahlengrundlage. Die rechtliche Beurteilung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bleibt bei Verwalter, Sachwalter, Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater. Unsere Modelle sind so aufgebaut, dass sie diese Prüfung tragen – strukturell in Anlehnung an IDW S 11 bzw. IDW S 6.

Bewerten Sie bundesweit?

Ja. Sitz ist die Metropolregion München, wir bewerten in ganz Deutschland und in Österreich. Bei Portfolios kombinieren wir Desktop-Bewertung mit Stichproben-Besichtigungen, damit Termin und Budget realistisch bleiben.

In welcher Form erhalte ich die Ergebnisse?

Gutachten als PDF (auf Wunsch gedruckt und gebunden) mit Fotodokumentation, eine Wertübersicht für das Masseverzeichnis, Cashflow-Modelle als offene Excel-Datei mit Dokumentation der Annahmen. Auf Wunsch erläutern wir die Ergebnisse im Berichtstermin, vor dem Gläubigerausschuss oder gegenüber dem Grundpfandgläubiger.

Können Sie ein vorhandenes Gutachten oder ein Kaufangebot plausibilisieren?

Ja. Als Zweitmeinung prüfen wir Fremdgutachten, Verkehrswertfestsetzungen im Versteigerungsverfahren und Kaufangebote im Bieterprozess. Ergebnis ist eine kompakte Stellungnahme mit klarer Aussage, ob Wert und Herleitung plausibel sind – als Grundlage für Gläubigerausschuss, Gericht oder Verhandlung.

Anfrage

Verfahren, Objekt, Frist – der Rest ist unsere Aufgabe

Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Einschätzung zur Machbarkeit und ein Festpreisangebot. Unverbindlich und vertraulich.

Ihre Kontaktdaten
Verfahren und Aufgabe
Antwort innerhalb eines Werktags. Keine Vorauszahlung.

Was wir für ein Angebot brauchen

  • Objektart, Adresse, grober Zustand
  • Verfahrensstand und Anlass (Masseverzeichnis, Berichtstermin, Verwertung, Plan)
  • Frist oder Termin, auf den es ankommt
  • Vorhandene Unterlagen – Lücken sind kein Hindernis

Vertraulichkeit

Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch schließen wir vor Übermittlung von Unterlagen eine Verschwiegenheitsvereinbarung ab. Sitz: Metropolregion München, tätig bundesweit und in Österreich.